Bei der gesetzlichen Rentenversicherung seien unsere berufstatigen Altersrentner versicherungsfrei (� 2 Absatz 3 Nr
2 SGB VI). Mit einem Auf die beine stellen de l’ensemble des Regelrenteneintrittsalters aufgeben etliche unserer Mitglieder ihre Berufstatigkeit. Es gelte nach erklaren, woraus nachfolgende Herkunftsnachweise gescheitert eignen, weiters entsprechend...